Wofür das Dokument da ist
Öffentliche Stellen kennen es seit Jahren aus der BITV. Mit dem BFSG ist es auch für Unternehmen im Verbrauchergeschäft dazugekommen. Du legst darin offen, wie es um die Barrierefreiheit deines Angebots steht, und gibst Nutzern einen Weg, dir Probleme zu melden.
Der zweite Teil wird oft übersehen und ist der wichtigere. Die Erklärung ist kein Aushang, sondern ein Rückkanal. Sie ist die Stelle, an der jemand, der bei dir nicht weiterkommt, sich meldet, bevor er sich an eine Behörde wendet. Genau deshalb lohnt es sich, sie ernst zu nehmen.
Und sie verschiebt deine Position, falls doch geprüft wird. Ein Unternehmen, das seine Lücken kennt, benennt und einen Zeitplan hat, steht anders da als eines, das behauptet, alles sei in Ordnung. Details zum Geltungsbereich stehen in unserem Überblick zum BFSG.
Diese Angaben gehören rein
Es gibt keine amtliche Vorlage, an die du dich klammern müsstest, aber der Inhalt ist im Kern festgelegt. Wenn die folgenden Punkte drinstehen, bist du auf der sicheren Seite.
- Auf welches Angebot sie sich bezieht. Website, App oder beides, mit Adresse. Betreibst du mehrere Angebote, braucht jedes seine eigene Aussage.
- Der Stand der Vereinbarkeit. Vollständig, teilweise oder nicht vereinbar. Diese drei Stufen sind der Kern der Erklärung, und „teilweise“ ist die ehrlichste und häufigste Antwort.
- Woran gemessen wurde. In der Regel die Norm EN 301 549 und damit die WCAG in Stufe AA. Nenn die Version, an der du geprüft hast.
- Welche Inhalte nicht barrierefrei sind, konkret benannt. Nicht „einzelne Bereiche“, sondern „die PDF-Preisliste ist nicht getaggt“ oder „das Buchungsformular ist per Tastatur nur eingeschränkt bedienbar“.
- Warum, und was dagegen unternommen wird. Mit Zeitrahmen. Ein Datum, das du halten kannst, ist mehr wert als eine vage Absichtserklärung.
- Ein Feedback-Kanal. Erreichbare Mailadresse oder Formular, dazu eine Reaktionszeit, die ihr auch schafft.
- Wann sie erstellt und zuletzt geprüft wurde. Und ob ihr selbst bewertet oder extern prüfen lassen habt.
In vier Schritten zur Erklärung
- 1
Erst prüfen, dann schreiben
Ohne Bestandsaufnahme wird die Erklärung entweder unehrlich oder nichtssagend. Ein automatisierter Scan plus ein Tastaturdurchlauf durch die wichtigsten Strecken reichen als Grundlage aus.
- 2
Lücken sortieren statt verstecken
Trenn, was ihr in Wochen behebt, von dem, was länger dauert oder an Drittanbietern hängt. Beides darf drinstehen. Wichtig ist, dass es benannt und terminiert ist.
- 3
In einfacher Sprache formulieren
Die Erklärung richtet sich an Menschen mit Behinderung, nicht an Juristen. Kurze Sätze, keine Normnummern ohne Erklärung. Wenn sie selbst schwer zu lesen ist, hat sie ihren Zweck verfehlt.
- 4
Verlinken und im Kalender vormerken
Vom Footer aus auf jeder Seite erreichbar, und einmal im Jahr überarbeiten. Ein Dokument mit dem Stand von vor drei Jahren wirkt schlechter als eines, das offen Lücken benennt.
Wo sie hingehört
In den Footer, neben Impressum und Datenschutz, von jeder Seite aus erreichbar. Als eigene Seite mit eigener Adresse, nicht als Absatz in der Datenschutzerklärung und nicht als PDF.
Das PDF ist ein eigener Fallstrick. Ausgerechnet das Dokument über Barrierefreiheit als nicht getaggtes PDF auszuliefern, ist die Art von Detail, an der Prüfer hängenbleiben. Nimm HTML.
Ein letzter Punkt zur Erwartungshaltung: Die Erklärung macht deine Seite nicht barrierefrei. Sie beschreibt nur, wie barrierefrei sie ist. Wer sie als Ersatz für die Arbeit sieht, liegt genauso falsch wie jemand, der auf ein Overlay setzt.
Häufige Fragen
Schadet es, Lücken offen zuzugeben?
Nein, im Gegenteil. Das Gesetz erwartet eine wahrheitsgemäße Aussage, keine Bestnote. Ein benanntes Problem mit Zeitplan ist die stärkere Position, weil es zeigt, dass ihr euch kümmert.
Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?
Einmal jährlich als Routine, und immer dann, wenn sich am Angebot etwas Wesentliches ändert. Nach einem Relaunch gehört sie in jedem Fall überarbeitet.
Gilt das auch für unsere App?
Ja. Fällt die App unter das BFSG, braucht sie dieselbe Aussage. Üblich ist eine Erklärung, die beides abdeckt, mit klarer Trennung, welcher Befund zu welchem Angebot gehört.
Reicht eine Vorlage aus dem Internet?
Als Gerüst ja, als fertiges Dokument nein. Der ganze Wert steckt in den konkreten Angaben zu deinem Angebot, und die kann dir keine Vorlage abnehmen.
Wer ist eigentlich betroffen?
Grob gesagt jedes Unternehmen, das Verbrauchern online Verträge anbietet, mit einer Ausnahme für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Die Details sind vertrackter, als sie klingen.
Geltungsbereich im BFSG-ÜberblickDieser Beitrag gibt den Stand von Mai 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.