Worum es beim BFSG überhaupt geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt den European Accessibility Act der EU in deutsches Recht um. Die Idee dahinter ist simpel: Wer digitale Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, soll sie so bauen, dass auch Menschen mit Behinderung sie benutzen können. Blinde, sehbehinderte, gehörlose, motorisch eingeschränkte und kognitiv beeinträchtigte Nutzer.
Neu ist daran vor allem die Reichweite. Barrierefreiheit war in Deutschland lange eine Pflicht für Behörden, geregelt über die BITV. Private Unternehmen konnten sie machen, mussten aber nicht. Seit dem 28. Juni 2025 ist das anders, und zwar für einen ziemlich großen Teil der Wirtschaft.
Eine Übergangsfrist für neue Angebote kennt das Gesetz nicht. Was du heute online stellst, muss heute konform sein. Für einige lange laufende Dienstleistungsverträge und für Selbstbedienungsterminals gibt es längere Übergangsregelungen, für deinen Onlineshop gilt das nicht.
Wen es trifft und wen nicht
Betroffen sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die sich an Verbraucher richten. Das ist der entscheidende Satz, und er ist breiter, als er klingt. Jeder Onlineshop fällt darunter. Jede Buchungsstrecke. Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books, Personenbeförderung und die dazugehörigen Apps ebenfalls.
Nicht betroffen bist du, wenn du ausschließlich mit anderen Unternehmen Geschäfte machst. Eine reine B2B-Software ohne Verbrauchergeschäft ist außen vor. Genauso eine klassische Visitenkarten-Website, über die man nichts kaufen und nichts buchen kann. Sobald aber ein Verbraucher bei dir online einen Vertrag abschließen kann, bist du drin.
Dann gibt es die Kleinstunternehmen-Ausnahme. Wer weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist von den Anforderungen an Dienstleistungen befreit. Das klingt nach einem bequemen Ausweg und ist in der Praxis eine Falle.
Was barrierefrei technisch heißt
Das Gesetz selbst nennt keine HTML-Attribute. Es verweist auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549, und die verweist im Kern auf die WCAG in Konformitätsstufe AA. Das ist der Maßstab, an dem du gemessen wirst, und die gute Nachricht ist, dass er seit Jahren stabil und exzellent dokumentiert ist.
Dahinter stehen vier Prinzipien. Beim ersten, wahrnehmbar, geht es darum, dass jede Information auch ohne Augen oder ohne Ohren ankommt, über Alternativtexte, Untertitel und genug Kontrast. Bedienbar bedeutet vor allem eines: Es muss alles per Tastatur gehen, ohne Mausfalle und ohne Zeitdruck. Beim dritten, verständlich, geht es um klare Sprache, eine Navigation, die sich nicht ständig ändert, und Fehlermeldungen, die tatsächlich sagen, was zu tun ist. Und robust ist am Ende eine Frage von sauberem, semantischem Markup, mit dem Screenreader und andere Hilfsmittel umgehen können.
In der Praxis scheitern die meisten Seiten an denselben Stellen. Formulare ohne verknüpfte Labels. Fokus, den man beim Tabben nicht sieht. Kontraste, die im Corporate Design schön aussehen und knapp unter dem Grenzwert liegen. Bilder mit leerem Alternativtext, weil das CMS-Feld optional war. Modals, aus denen die Tastatur nicht mehr herausfindet. Nichts davon ist exotisch, und nichts davon ist teuer, wenn man es von Anfang an mitdenkt.
In sechs Schritten zur konformen Website
- 1
Betroffenheit klären
Schreib auf, welche deiner digitalen Angebote sich an Verbraucher richten und ob dort Verträge zustande kommen. Das Ergebnis entscheidet über alles Weitere und dauert eine Stunde.
- 2
Ist-Zustand messen
Ein automatisierter Scan findet ungefähr ein Drittel der Probleme, meist Kontraste und fehlende Attribute. Den Rest findest du nur manuell, mit Tastatur und Screenreader. Beides zusammen ergibt eine belastbare Liste.
- 3
Nach Wirkung priorisieren
Repariere zuerst, was Nutzer blockiert, also Kaufabschluss, Anmeldung, Kontakt und Navigation. Ein unzugängliches Impressum ist ärgerlich, eine unzugängliche Kasse kostet Umsatz und ist das erste, worüber sich jemand beschwert.
- 4
Im Design ansetzen, nicht nur im Code
Kontraste, Fokus-Zustände, Zielgrößen und Textabstände entstehen im Design. Wer sie erst im Frontend nachrüstet, baut sie beim nächsten Relaunch erneut kaputt. Ins Design-System gehören sie genau einmal.
- 5
Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
Du musst öffentlich darlegen, wie dein Angebot die Anforderungen erfüllt, und einen Weg für Rückmeldungen anbieten. Das ist Pflicht und gleichzeitig deine beste Absicherung, weil es dokumentiert, dass du dich kümmerst. Was genau reinmuss, steht in unserer Anleitung zur Erklärung.
- 6
In den Entwicklungsprozess einbauen
Barrierefreiheit ist kein Projekt mit Enddatum. Automatisierte Prüfungen in der Pipeline und ein kurzer Tastaturtest vor jedem Release halten den Zustand, statt ihn jedes Jahr neu herzustellen.
Was es kostet und was es kostet, es zu lassen
Bei einer neuen Website ist Barrierefreiheit fast kostenlos. Wenn Kontraste, Semantik und Tastaturbedienung von Anfang an im Design-System stecken, entsteht kaum Mehraufwand, weil du ohnehin Komponenten baust. Genau deshalb behandeln wir das nicht als Zusatzposten, sondern als Teil davon, wie man heute sauber baut.
Teuer wird es beim Nachrüsten. Eine gewachsene Seite mit zehn Jahren Historie, drittanbieter-Widgets und einem Theme, das niemand mehr versteht, kann schnell mehrere Wochen Arbeit bedeuten. Der Aufwand hängt weniger an der Seitenzahl als an der Qualität der Grundlage.
Auf der anderen Seite steht ein Bußgeldrahmen von bis zu 100.000 Euro und, praktisch relevanter, die Möglichkeit der Marktüberwachungsbehörde, ein nicht konformes Angebot zu untersagen. Dazu kommen Verbände und Wettbewerber, die abmahnen können. Der wahrscheinlichste Auslöser ist aber banal: ein Nutzer, der sich beschwert, weil er bei dir nicht bestellen kann.
Und dann ist da noch das Argument, das in keinem Gesetz steht. Ungefähr jeder zehnte Mensch in Deutschland hat eine anerkannte Schwerbehinderung, und deutlich mehr haben temporäre oder altersbedingte Einschränkungen. Das ist keine Randgruppe, das ist ein erheblicher Teil deiner Kundschaft.
Häufige Fragen zum BFSG
Gilt das BFSG auch für meine bestehende Website?
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen alten und neuen Angeboten. Wenn deine Dienstleistung unter das BFSG fällt, gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025, unabhängig davon, wann die Seite gebaut wurde.
Reicht ein Accessibility-Overlay als Lösung?
Nein. Diese eingeblendeten Werkzeugleisten beheben die zugrunde liegenden Probleme nicht, sie legen eine Schicht darüber. Behindertenverbände lehnen sie überwiegend ab, und rechtlich stellen sie keine Konformität her. In den USA sind Betreiber trotz Overlay verklagt worden.
Warum Overlays nicht helfenWas ist der Unterschied zwischen BFSG und BITV?
Die BITV verpflichtet öffentliche Stellen, das BFSG private Unternehmen im Verbrauchergeschäft. Technisch fordern beide im Kern dasselbe, nämlich die WCAG in Stufe AA über die Norm EN 301 549.
Wer kontrolliert das eigentlich?
Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit. Sie wird in der Regel auf Hinweis tätig, nicht durch flächendeckende Eigenkontrolle. Der übliche Anstoß ist die Beschwerde eines Nutzers.
Wie lange dauert es, eine bestehende Seite umzubauen?
Das hängt fast vollständig an der Codebasis. Eine gepflegte Seite mit sauberem Komponentensystem ist oft in ein bis zwei Wochen konform. Bei gewachsenen Altsystemen mit vielen Drittanbieter-Bausteinen kann es ein Mehrfaches davon sein.
Dieser Beitrag gibt den Stand von Juli 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu deinem konkreten Fall wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.